Zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten_in nach den §§ 5,6 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) und der Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung (KJPsychTh-APrV) und nach den Grundanforderungen der VAKJP
- Ausbildungsgang KJP PA = Ausbildungsgang IV_aktualisiert April 2019
Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten_in mit vertiefter Ausbildung
in psychoanalytisch begründeten Psychotherapieverfahren
(analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
- Ausbildungsgang KJP PT = Ausbildungsgang V_aktualisiert April 2019
- Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten_in mit vertiefter Ausbildung
in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Die Ausbildungsgänge KA "Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten_in mit vertiefter Ausbildung in psychoanalytisch begründeten Psychotherapieverfahren" und KT "Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten_in mit vertiefter Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie" sind Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft im John-Rittmeister-Institut und werden anerkannt zum Erwerb einer Mitgliedschaft in der Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten (VAKJP).
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